Jeder Aufnahmevorgang beginnt im Haus 21b auf dem Campus der Diakonie Kliniken Zschadraß. Die Patientenverwaltung ist gleich links neben dem Haupteingang zu finden.
Bei der Aufnahme in unser Haus sind Formalitäten leider unumgänglich. Wir können Ihnen die Erhebung Ihrer Personalien nicht ersparen, da diese für Untersuchungen, Versorgung und Leistungsabrechnungen mit den Kostenträgern erforderlich sind.
Alle Ihre Angaben werden von unseren Mitarbeitern vertraulich und unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten behandelt. Mitarbeiter/innen, die mit Ihren Angaben arbeiten unterliegen der Schweigepflicht. Bei einigen diagnostischen Untersuchungen benötigen wir Ihre zusätzliche Einwilligung. Sie werden darüber in einem ärztlichen Gespräch informiert und erhalten einen Aufklärungsbogen mit detaillierten Angaben. Ihr Einverständnis erklären Sie immer durch Ihre Unterschrift.
Unsere zentrale Patientenaufnahme ist wochentags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten werden Sie direkt durch das Personal auf den Stationen aufgenommen, die Aufnahme in der Patientenverwaltung erfolgt dann im Nachhinein.
Checkliste für Ihre Aufnahme
- Einweisungsschein
- elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- falls vorhanden: Nachweis der Zuzahlungsbefreiung (ausgestellt durch Krankenkasse)
- Personalausweis
- Arztbrief und Medikamentenliste (wenn vorhanden)
- Kontaktdaten zu Angehörigen oder Betreuern
- ggf. Kopie des Betreuerausweises bereithalten
Krankenhauskosten
Patienten, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, brauchen sich in der Regel nicht um die Bezahlung der Krankenhausrechnung zu kümmern. Die Krankenhausverwaltung rechnet die entstehenden Kosten für die Regelleistung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Lediglich einen Eigenanteil von 10,- EUR pro Tag, für maximal 28 Tage im Jahr, müssen Sie selbst zahlen. Dieser Betrag wird durch das Krankenhaus an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Ein bereits in einem anderen Krankenhaus geleisteter Eigenanteilsbetrag wird Ihnen angerechnet. Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 39 Abs. 4 SGB V). Wenn Sie keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, sind Sie selbstzahlender Patient.
Den für Sie fälligen Zuzahlungsbetrag brauchen Sie erst nach Erhalt der Rechnung, unter Angabe des Verwendungszweckes, zu begleichen.
Zusätzliche Leistungen
Im Patientenaufnahmegespräch können Sie zusätzlich Wahlleistungen schriftlich vereinbaren. Leistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen, werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.
Medikamente
Nehmen Sie keine Medikamente ein, von denen Ihr behandelnder Arzt nichts weiß. Medikamente, die Ihnen Ihr Hausarzt verschrieben hat, legen Sie bitte bei der Aufnahme dem Arzt oder dem Pflegepersonal vor.
Auskünfte und Informationen für Angehörige
Als Angehöriger können Sie nach terminlicher Vereinbarung mit dem behandelnden Arzt sprechen.
Unterbringung Ihrer persönlichen Sachen
Für Ihre persönlichen Sachen ist auf den Zimmern genug Platz vorhanden. Wir empfehlen aber, nur die für Sie nötigen Dinge bei sich zu behalten, wie z.B. Waschutensilien, Nachthemden, Schlafanzüge, Morgen- oder Bademantel, Bekleidung, Hausschuhe sowie Kleinigkeiten, die für Sie wichtig sind.
Wertsachen
Wir bitten Sie, Wertgegenstände nur dann mitzuführen, wenn dies absolut notwendig ist.
Telefon
Wenn Sie es wünschen erhalten Sie bei Ihrer Aufnahme, oder während Ihres Aufenthaltes, die Möglichkeit gegen eine Gebühr privat zu telefonieren. Die Telefonzentrale händigt Ihnen die benötigten Zugangsdaten werktags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr aus. In diesem Zeitraum sollte auch die Abrechnung bei Ihrer Entlassung erfolgen.
Bei Gebrauch von privaten Mobiltelefonen bedarf es der Rücksprache, da diese elektronische Geräte im Haus beeinträchtigen können.